Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB)

  1. 1. Grundsätzliches1.1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB”) der PatCom Medical GmbH (im Folgenden “PATCOM MEDICAL”) bilden die Grundlage für sämtliche Lieferungen, Leistungen, Angebote und Serviceangebote (im Folgenden generell “Lieferungen/Leistungen”). Diese AGB sind integraler Bestandteil aller Verträge, die PATCOM MEDICAL mit seinen Kunden über die angebotenen Lieferungen und Leistungen abschließt. Abweichende AGB des Kunden werden von PATCOM MEDICAL nicht akzeptiert, es sei denn, PATCOM MEDICAL hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB finden auch dann ausschließlich Anwendung, wenn PATCOM MEDICAL die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt, trotz etwaiger gegenteiliger oder abweichender Bedingungen des Kunden.Diese AGB haben ebenfalls Geltung fur künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, auch wenn diese nicht noch einmal ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.

    1.2. Im Falle widersprüchlicher oder unvollständiger Regelungen haben die Vereinbarungen zwischen PATCOM MEDICAL und dem Kunden Vorrang in der folgenden Rangfolge, sofern zutreffend: Individualvertrag, diese AGB, gesetzliche Regelungen. Mündliche Nebenabreden zwischen den Vertragsparteien sind nicht wirksam.

    2. Angebot und Vertragsschluss

    2.1. Die Angebote von PATCOM MEDICAL sind grundsätzlich unverbindlich und freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag wird erst dann wirksam, wenn PATCOM MEDICAL die Bestellung schriftlich bestätigt oder die Bestellung ausführt.

    2.2. Kostenvoranschläge für Reparaturleistungen werden nur auf Kundenwunsch erstellt und haben keinen bindenden Charakter. Sollte der Kunde innerhalb einer von PATCOM MEDICAL festgesetzten Frist nach Erhalt des Kostenvoranschlags keine Rückmeldung geben, sendet PATCOM MEDICAL das Serviceobjekt auf Kosten des Kunden unrepariert zurück.

    2.3. PATCOM MEDICAL behält sich das Recht vor, für Kostenvoranschläge, die nicht zur Beauftragung einer Reparatur führen, eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 60,00 EUR zzgl. MwSt. zu berechnen. Dies gilt auch dann, wenn nach einer umfassenden Prüfung kein Fehler am eingesendeten Produkt festgestellt werden kann.

    2.4. Wenn vor der Durchführung eines Reparaturauftrags eine Aufbereitung der Ware durch PATCOM MEDICAL erforderlich ist, kann dem Kunden eine zusätzliche Aufbereitungspauschale in Höhe von 100 EUR zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt werden.

    2.5. Erhält der Kunde von PATCOM MEDICAL im Rahmen eines Reparaturauftrages ein Leihgerät, so behält sich PATCOM MEDICAL vor, eine Pauschalgebühr in Höhe von 2% des aktuellen Listenpreises, mindestens aber 10 € pro Tag zu erheben.

    2.6. Falls Leihgeräte nicht innerhalb der festgelegten Rückgabefrist an PATCOM MEDICAL zurückgegeben werden, fallen Gebühren in Höhe von 0,5% des Neuwarenwertes pro überfälligem Tag an, jedoch mindestens 100,00 EUR zzgl. MwSt. Nach Ablauf von 4 Wochen seit Beginn der Rückgabefrist erfolgt die Berechnung zum Neupreis. Sollte ein Reparaturüberbrückungsgerät in beschädigtem Zustand zurückgegeben werden, behält sich PATCOM MEDICAL vor, einen Betrag in Höhe der Reparaturleistung für die Instandsetzung des Gerätes in Rechnung zu stellen.

    2.7. Sollte PATCOM MEDICAL innerhalb einer festgelegten Frist nach dem Versand im Rahmen des Vorab-Austauschverfahrens keine Rücksendung des Serviceobjekts erhalten, behält sich PATCOM MEDICAL das Recht vor, dem Kunden den Neupreis der Austauschware in Rechnung zu stellen.

    2.8. Die Informationen von PATCOM MEDICAL über den Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung (z.B. Angaben in Prospekten, Angeboten, Zeichnungen und Abbildungen) dienen lediglich als Richtlinie und sollten nicht als Garantieerklärung interpretiert werden. Die Verwendung von neuwertigen oder neuwertig aufgearbeiteten Teilen behält sich PATCOM MEDICAL stets vor.

    2.9. Vereinbarungen über Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien, die bei Vertragsabschluss getroffen werden, müssen schriftlich festgehalten werden, um wirksam zu sein.

    2.10. Der Kunde ist nur berechtigt, alle genannten Dokumente oder andere Informationen für betriebliche Zwecke oder zur Wartung von Vertragsgegenständen zu verwenden. Bevor diese an Dritte weitergegeben werden, muss der Kunde die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PATCOM MEDICAL einholen. Der Kunde verpflichtet sich, ohne die ausdrückliche vorherige Zustimmung von PATCOM MEDICAL keine Herstellerangaben, einschließlich Urheberrechtskennzeichnungen, zu entfernen oder zu verändern.

    3. Lieferungen/Leistungen und ihre Fristen

    3.1. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgen Lieferungen DAP, (Bestimmungsort), einschliesslich Verpackung. Für alle Handelsklauseln gelten die lncoterms® in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung. Die Kosten fur Fracht, Versicherung und Verpackung werden in der Rechnung separat ausgewiesen.

    3.2. PATCOM MEDICAL ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.

    3.3. Die von PATCOM MEDICAL angegebenen Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten grundsätzlich nur annähernd, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt. Falls sich die Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen, die PATCOM MEDICAL nicht zu vertreten hat, verzögert, wird die Liefer- oder Leistungsfrist entsprechend verlängert. Dies gilt insbesondere für Betriebsstörungen, die weder von PATCOM MEDICAL noch von seinen Lieferanten zu verantworten sind, wie Streiks, Aussperrungen, Blockaden, unzureichende oder verspätete Selbstlieferungen, Mangel an Energie oder Rohstoffen, unvorhergesehene behördliche Eingriffe, Brände, Überschwemmungen, Erdbeben, Krieg, Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien) sowie andere höhere Gewalt. Falls sich ein verbindlicher Liefer- oder Leistungstermin aufgrund einer solchen Störung um mehr als drei Monate verzögert und nicht absehbar ist, dass die Störung innerhalb weiterer vier Wochen endet, haben beide Parteien das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Besuchen Sie unsere Partner, die führenden Hersteller modischer Schuhe!

    3.4. Sollte der Kunde sich in Annahmeverzug befinden, behält sich PATCOM MEDICAL das Recht vor, für die Dauer des Verzugs Ersatz für etwaige Mehrkosten zu verlangen, einschließlich Lagerkosten, auch wenn die Lagerung im Werk von PATCOM MEDICAL erfolgt. In solchen Fällen gilt das Datum der Einlagerung als Lieferdatum; der Lagerschein ersetzt die üblichen Versanddokumente. Nach Ablauf einer angemessenen Frist zur Abnahme ist PATCOM MEDICAL berechtigt, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen. Weitergehende Ansprüche behält sich PATCOM MEDICAL vor. Diese Regelung gilt auch für Serviceobjekte.

    4. Preise

    4.1. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, verstehen sich die Preise DAP Lieferort Kunde.

    4.2. Die Umsatzsteuer wird dem Kunden zusätzlich zum Entgelt gesondert ausgewiesen. Massgeblich ist der zum Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung gültige gesetzliche Umsatzsteuersatz.

    5. Zahlungen

    5.1. Die Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist, bzw. mangels vereinbarter Zahlungsfrist grundsätzlich innerhalb von 1 Tag ohne Abzug ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Abweichende Zahlungsbedingungen können individuell zwischen dem Kunden und PATCOM MEDICAL geschlossen werden.

    5.2. Unabhängig von einem Verschulden des Kunden werden Zahlungsrückstände sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist mit den gesetzlichen Verzugszinsen belastet. Falls weitere Mahnungen erforderlich sind, wird eine Gebühr von 5,00 EUR pro Mahnung erhoben. Die Möglichkeit, zusätzliche Schadensersatzansprüche im Falle von Verzögerungen geltend zu machen, bleibt unberührt.

    5.3. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen gegen die Forderungen von PATCOM MEDICAL aufrechnen, nachdem er zuvor die schriftliche Zustimmung von PATCOM MEDICAL eingeholt hat. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrechts. Zurückbehaltungsrechte aufgrund von Mängeln sind unter den genannten Bedingungen nur in angemessenem Verhältnis zum festgestellten Mangel zulässig.

    5.4. PATCOM MEDICAL behält sich vor, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungswertes zu verlangen.

    6. Gefahrübergang, Versand

    6.1. Durch die Anwendung der INCOTERMS® werden der Gefahrenübergang für alle Waren- und Teillieferungen (z. B. Untergang, Verlust, Beschädigung), die Transportkosten sowie das Transportrisiko geregelt. Diese Regelung gilt auch für den Fall von Teillieferungen oder wenn PATCOM MEDICAL noch für den Versand im Zusammenhang mit der Lieferung verantwortlich ist.

    6.2. Nachdem die Software den Einflussbereich von PATCOM MEDICAL verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Diese Regelung gilt auch für die Überlassung von Software über elektronische Kommunikationsmedien wie das Internet. Die Überlassung von Software erfordert eine vorherige Registrierung bei PATCOM MEDICAL.

    6.3. Alle Versandkosten trägt der Kunde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

    7. Eigentumsvorbehalt

    7.1. Die gelieferte und/oder eingebaute Ware bleibt Eigentum von PATCOM MEDICAL bis zur vollständigen Begleichung aller gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zum Kunden, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen sowie der Einlösung von Schecks und Wechseln (sogenannte Vorbehaltsware). Diese Regelung gilt auch dann, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen erfolgen.

    7.2. Solange das Eigentum an der Ware noch nicht auf den Kunden übergegangen ist, obliegt es dem Kunden, die Vorbehaltsware von PATCOM MEDICAL pfleglich zu behandeln, sorgsam zu lagern, auf eigene Kosten instand zu halten und zu reparieren sowie angemessen gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zum Neuwert zu versichern. Auf Verlangen hat der Kunde den Versicherungsnachweis zu erbringen. Die Ansprüche aus den Versicherungsverträgen treten Kunden hiermit im Voraus an PATCOM MEDICAL ab.

    7.3. Bei einem vertragswidrigen Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, behält sich PATCOM MEDICAL nach Mahnung und Rücktritt vom Vertrag das Recht vor, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, die Vorbehaltsware herauszugeben. Ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt PATCOM MEDICAL dazu, sofort vom Vertrag zurückzutreten und die unverzügliche Rückgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

    7.4. Im Falle von Pfändungen, Beschlagnahmen oder anderen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware ist der Kunde verpflichtet, PATCOM MEDICAL umgehend schriftlich zu informieren. Die durch die Intervention von PATCOM MEDICAL entstehenden Kosten, einschließlich gerichtlicher und außergerichtlicher Kosten, trägt der Kunde, sofern der Dritte dazu nicht in der Lage ist.

    8. Warenrücknahme

    8.1. Eine Rückgabe der Ware bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von PATCOM MEDICAL. Der zu erstattende Wert bei Rückgabe der Ware wird insbesondere anhand ihres Alters, ihrer Beschaffenheit und ihrer Wiederverkaufsfähigkeit bemessen.

    8.2. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderanfertigungen, die auf Wunsch des Kunden bestellt wurden, oder Artikel, die nicht zum Standardsortiment von PATCOM MEDICAL gehören, sowie Sterilware.

    8.3. Der Kunde trägt das Risiko und die Kosten für den Transport der zurückgenommenen Ware.

    9. Gewährleistungsrechte bei Sachmängeln

    9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erbringung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen oder Falschlieferungen zu überprüfen. Etwaige Fehler oder Abweichungen in der Lieferung oder Leistung müssen vom Kunden unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich an PATCOM MEDICAL gemeldet werden. Andernfalls gilt die Lieferung oder Leistung als genehmigt. Im Falle von Lieferungen muss eine Mängelanzeige innerhalb von höchstens sieben Werktagen nach Eingang der Ware erfolgen, sofern die Mängel bei einer sorgfältigen Prüfung erkennbar waren. Wenn andere Mängel auftreten, gelten die gelieferten Gegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge PATCOM MEDICAL nicht innerhalb von sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt erreicht, an dem der Mangel festgestellt wurde. Diese Bestimmungen gelten auch für Softwarelieferungen.

    9.2. Soweit ein von PATCOM MEDICAL zu vertretender Mangel der Lieferung oder Leistung im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorliegt und sofern dieser rechtzeitig gerügt wurde, wird PATCOM MEDICAL diesen Mangel nach eigener Wahl unentgeltlich nachbessern oder neuliefern (,,Nacherfüllung”).

    9.3. Der Kunde verpflichtet sich, PATCOM MEDICAL jederzeit bei der Fehleranalyse und Beseitigung von Mängeln zu unterstützen. Er wird angemessene Maßnahmen zur Schadensbegrenzung und -prävention ergreifen, soweit dies zumutbar ist.

    9.4. Im Falle von Softwaremängeln beinhaltet die Gewährleistung die Diagnose von Fehlern sowie deren Behebung. Die Fehlerbehebung setzt voraus, dass der Fehler funktionsstörend ist, reproduzierbar ist, der Kunde gegebenenfalls kostenlose neue Softwareversionen installiert hat, die während der Gewährleistungsfrist angeboten wurden, und dass PATCOM MEDICAL alle erforderlichen Unterlagen und Informationen für die Fehlerbehebung erhält. Ein Mangel in einzelnen Programmen berechtigt den Kunden nicht dazu, den Vertrag hinsichtlich der anderen Programme aufzulösen. Sofern der Kunde keinen Software-Servicevertrag mit PATCOM MEDICAL abgeschlossen hat, werden Softwarewartungen, die nicht von der Gewährleistung abgedeckt sind, gemäß den jeweils geltenden Listenpreisen von PATCOM MEDICAL abgerechnet.

    9.5. Von der Haftung für Mängel ausgeschlossen sind solche, die auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung der Ware/Serviceobjekte, insbesondere durch übermäßige Beanspruchung oder Nutzung ohne vorherige Zustimmung von PATCOM MEDICAL; fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Kunden oder Dritte, die vom Kunden beauftragt wurden; normaler Verschleiß aufgrund regelmäßiger Nutzung eines Produkts; Mängel, die auf eigenmächtige Reparaturversuche durch den Kunden oder beauftragte Dritte zurückzuführen sind; Ausfälle von Systemumgebungskomponenten oder andere Schäden aufgrund äußerer Einflüsse; sowie Mängel, die auf unsachgemäße Lagerung, Transport oder Versand der Ware zurückzuführen sind.

    9.6. Für Software übernimmt PATCOM MEDICAL keine Gewähr dafür, dass die Softwarefunktionen den spezifischen Anforderungen des Kunden genügen, dass die Programme mit der vom Kunden getroffenen Auswahl kompatibel sind, dass sie kontinuierlich und fehlerfrei funktionieren oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Der Kunde kann aus Mängeln der Lieferung/Leistung von PATCOM MEDICAL keine Ansprüche ableiten, sofern lediglich eine unerhebliche Minderung des Wertes oder der Tauglichkeit der Lieferung/Leistung vorliegt.

    9.7. Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt zwölf Monate ab Rechnungsdatum.

    9.8. Für Gebrauchtware ist die Mängelhaftung ausgeschlossen.

    9.9. Ansprüche des Kunden gegen PATCOM MEDICAL oder deren Erfüllungsgehilfen wegen Sachmängeln, die über die Regelungen in Ziffer 9 hinausgehen, sind ausgeschlossen..

    10. Haftung

    10.1. Die Haftung von PATCOM MEDICAL für Schadensersatz, unabhängig von den Gründen, wie zum Beispiel Verzug, mangelhafte oder fehlerhafte Lieferung oder Leistung, Unmöglichkeit, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubte Handlung, unterliegt den Bestimmungen dieser Klausel 10 und ist entsprechend eingeschränkt.

    10.2. PATCOM MEDICAL haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Im übrigen haftet PATCOM MEDICAL nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.

    10.3. Soweit PATCOM MEDICAL nach Ziffer 10.2. haftet, ist diese Haftung begrenzt auf Schäden, die PATCOM MEDICAL bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorhergesehen hat oder hätte voraussehen können.

    10.4. PATCOM MEDICAL übernimmt keine Haftung für Schäden, die vom Kunden verursacht wurden, insbesondere wenn der Kunde eine von PATCOM MEDICAL empfohlene Reparatur nicht durchgeführt hat, Fehler bei der Bedienung, fehlerhaften Zusammenbau oder Installation verursacht hat oder andere Handlungen und Unterlassungen zu Schäden geführt haben. Ebenso wenig haftet PATCOM MEDICAL für Schäden, die auf externe Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle von PATCOM MEDICAL liegen.

    10.5. Die oben genannten Ausschlüsse oder Beschränkungen der Haftung gelten gleichermaßen für die Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von PATCOM MEDICAL.

    10.6. Sofern PATCOM MEDICAL technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zum vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgt dies kostenlos und unter Ausschluss jeglicher Haftung..

     

    11. Mitwirkungspflichten

    11.1. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass alle geltenden Gesetze, Verordnungen und Sicherheitsvorschriften in Bezug auf Zulassung, Installation, Betrieb, Reparatur und Wartung der Ware eingehalten werden. Ebenso obliegt es dem Kunden, gesetzliche und behördliche Vorschriften hinsichtlich Einfuhr, Transport, Lagerung und Verwendung der Ware/Serviceobjekte zu beachten und diese Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen. Der Kunde wird PATCOM MEDICAL von allen Ansprüchen freistellen, die aufgrund einer Verletzung dieser Vorschriften gegen PATCOM MEDICAL erhoben werden.Zu den wesentlichen Pflichten des Kunden zählen die Benutzung gemäß Gebrauchsanweisung, die Funktionskontrolle und der Austausch von
    Verbrauchsmaterial in gebotenen Abständen sowie die Reinigung gemäß Gebrauchsanweisung.

    11.2. Im Fall einer Störung ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachen zu ergreifen und PATCOM MEDICAL schriftlich zu benachrichtigen. Sobald ein Fehler erkannt wird, dürfen die betroffenen Produkte nicht mehr verwendet werden, es sei denn, PATCOM MEDICAL gibt schriftlich die Freigabe dazu.

    11.3. Wenn der Kunde bei der Erbringung der Lieferung/Leistung durch PATCOM MEDICAL eine Mitwirkungspflicht hat und dieser Pflicht nicht in dem vereinbarten Umfang nachkommt, kann PATCOM MEDICAL Ersatz für zusätzliche Aufwendungen oder Schäden verlangen, die dadurch entstehen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Erbringung der Lieferung/Leistung durch PATCOM MEDICAL erschwert.

    12. Geheimhaltung

    12.1. Der Kunde ist dazu verpflichtet, sämtliche geschäftlichen, betrieblichen und technischen Informationen, die ihm im Zusammenhang mit der Lieferung/Leistung von PATCOM MEDICAL bekannt werden oder bekannt geworden sind, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt auch über die Laufzeit des Vertrages hinaus. Darüber hinaus ist es dem Kunden ohne schriftliche Einwilligung von PATCOM MEDICAL untersagt, Gegenstände oder Werbematerialien wie Broschüren Dritten zugänglich zu machen oder zu überlassen.Die Geheimhaltungspflicht endet, wenn die lnformationen öffentlich bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung einer Vertraulichkeitsverpflichtung beruht.

    12.2. Der Kunde darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PATCOM MEDICAL mit der Geschäftsbeziehung zu PATCOM MEDICAL werben.

    12.3. Ein Verstoss gegen die genannten Vertraulichkeitsverpflichtungen berechtigt PATCOM MEDICAL dazu, von allen bestehenden Verträgen zurückzutreten oder diese fristlos zu kündigen. In diesem Fall hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz oder die Erfüllung noch nicht gelieferter Ware.

    13. Schlussbestimmungen

    13.1. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis, dass PATCOM MEDICAL die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Kundendaten zu Zwecken der Datenverarbeitung speichert und die Daten, soweit für die Erfüllung des Vertrags erforderlich, an Dritte übermittelt werden dürfen (z.B. für Bonitätsprüfungen, an Versicherungen, zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte bzw. der Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte).

    13.2. Ansprüche des Kunden können nur mit der schriftlichen Zustimmung von PATCOM MEDICAL abgetreten werden.

    13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Neuss.

    13.4. Es gilt für die Beziehung zwischen PATCOM MEDICAL und dem Kunden ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    13.5. Falls eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.